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Die Gebäudeversicherung

Besitzer von Eigenheimen und Immobilien unterliegen einem ständigen Risiko. Es besteht stets die Gefahr, dass ihr Besitz beschädigt oder vollständig vernichtet wird. Neben Stürmen können auch Feuer und Leitungswasser zu beachtlichen Schäden an der eigenen Immobilie führen. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung stets empfehlenswert. Diese wird heute oft als Paket angeboten, durch das alle drei Bereiche abgedeckt werden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf einen der Bereiche zu beschränken. Einst waren die Hausbesitzer in den alten Bundesländern bei einem Monopolunternehmen pflichtversichert, das öffentlich-rechtlich war. Durch diese Absicherung wurden sie vor Feuer- und Sturmschäden geschützt. Hierhin gehend kam es jedoch im Jahr 1994 zu einer entscheidenden Änderung.

 

Zunächst liefen die Versicherungsverträge der damaligen Versicherten als ganz normale Verträge weiter. Alle neuen Besitzer mussten sich jedoch von da an bei einer Versicherungsgesellschaft absichern. In der Regel ist eine Gebäudeversicherung gegen die drei Risiken Sturm, Feuer und Leitungswasser als Grunddeckung vollkommen ausreichend. Allerdings empfiehlt sich in Verbindung mit bestimmten Gebieten und Wohngegenden der Abschluss einer zusätzlichen Elementarschäden-Versicherung. Oft werden Versicherungen dieser Art in gefährdeten Gebieten jedoch nicht angeboten oder gehen mit sehr hohen Kosten einher. Durch eine Elementarschäden-Versicherung werden Schäden übernommen, die infolge von Lawinen, Erdbeben und Überschwemmungen entscheidend sind.

Wie bei der Hausratversicherung sind auch bei der Gebäudeversicherung entsprechende Zusatzversicherungen möglich. Eine solche Zusatzversicherung ist zum Beispiel die Gebäudeversicherung gegen Überspannungsschäden. Die Beiträge, die bei der Gebäudeversicherung gezahlt werden müssen, hängen von sehr unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehört allen voran natürlich die gewählte Versicherung. Aber auch die Bauweise des Hauses nimmt Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Dabei wird im Wesentlichen zwischen Fertig-, Massiv- und Leichtbau
unterschieden. Auch die Entwicklung der ortsüblichen Baupreise nimmt auf die Beitragshöhe Einfluss. Üblicherweise wird bei der Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert versichert. Demnach übernimmt die Versicherung zum Beispiel bei einem Brand die Kosten, die mit einem Neubau in Verbindung stehen. Dies ist auch dann der Fall, wenn das eigentliche Eigenheim bereits einige Jahre alt war. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass keinerlei Unterversicherung vorhanden war. Zudem muss der Wiederaufbau des Hauses in der Regel innerhalb von drei Jahren erfolgen. Damit eine Unterversicherung bei der Gebäudeversicherung vermieden wird, sollte der Wert des Eigenheims durch einen Sachverständigen geschätzt werden. Mittlerweile gibt es mehrere Versicherungsunternehmen, die auch einen sogenannten Unterversicherungsverzicht anbieten. Als Versicherungsnehmer ist man mit diesem Verzicht grundsätzlich auf der sicheren Seite.

Verbraucher müssen darauf achten, dass die Gebäudeversicherung dem Haus angepasst werden muss, wenn es zum Beispiel zu einem Umbau oder einem Anbau gekommen ist. Der Grund dafür ist die mögliche Erhöhung des Neubauwertes. Erfolgt keine Anpassung, kommt es schnell zu einer gefährlichen Unterversicherung. Wurden die Änderungen nicht gemeldet, liegt im Schadensfall kein Versicherungsschutz vor. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer den Unterversicherungsverzicht gewählt hat.

Wohngebäudeversicherungen

Wer in der heutigen Zeit eine Immobilie sein Eigen nennt, benötigt zwingend eine Wohngebäudeversicherung. Ohne diese Wohngebäudeversicherung wird keine Bank eine Hypothek oder eine Baufinanzierung vergeben. Schließlich kann ein Feuer oder ein Sturm in wenigen Augenblicken alles zerstören, und die Immobilie ist wertlos. Die Wohngebäudeversicherung sichert den Immobilienbesitzer gegen alle Arten von Schäden ab, die sein Haus von aussen bedrohen. Hierzu zählen beispielsweise Sturmschäden, Hochwasserschäden, Hagelschäden und natürlich auch Brandschäden. Energieausweis für Wohngebäude Wohnungssuche

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