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Zunächst liefen die Versicherungsverträge der damaligen Versicherten als ganz normale Verträge weiter. Alle neuen Besitzer mussten sich jedoch von da an bei einer Versicherungsgesellschaft absichern. In der Regel ist eine
Gebäudeversicherung gegen die drei Risiken Sturm, Feuer und Leitungswasser als Grunddeckung vollkommen ausreichend. Allerdings empfiehlt sich in Verbindung mit bestimmten Gebieten und Wohngegenden der Abschluss einer zusätzlichen
Elementarschäden-Versicherung. Oft werden Versicherungen dieser Art in gefährdeten Gebieten jedoch nicht angeboten oder gehen mit sehr hohen Kosten einher. Durch eine Elementarschäden-Versicherung werden Schäden übernommen, die
infolge von Lawinen, Erdbeben und Überschwemmungen entscheidend sind.
Wie bei der Hausratversicherung sind auch bei der Gebäudeversicherung
entsprechende Zusatzversicherungen möglich. Eine solche Zusatzversicherung ist zum Beispiel die Gebäudeversicherung gegen Überspannungsschäden. Die Beiträge, die bei der Gebäudeversicherung gezahlt werden müssen, hängen von sehr unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehört allen voran natürlich die gewählte Versicherung. Aber auch die Bauweise des Hauses nimmt Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Dabei wird im Wesentlichen zwischen Fertig-, Massiv- und Leichtbau
unterschieden. Auch die Entwicklung der ortsüblichen Baupreise nimmt auf die Beitragshöhe Einfluss. Üblicherweise wird bei der Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert versichert. Demnach übernimmt die Versicherung zum Beispiel bei
einem Brand die Kosten, die mit einem Neubau in Verbindung stehen. Dies ist auch dann der Fall, wenn das eigentliche Eigenheim bereits einige Jahre alt war. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass keinerlei Unterversicherung vorhanden war.
Zudem muss der Wiederaufbau des Hauses in der Regel innerhalb von drei Jahren erfolgen. Damit eine Unterversicherung bei der Gebäudeversicherung vermieden wird, sollte der Wert des Eigenheims durch einen Sachverständigen geschätzt werden.
Mittlerweile gibt es mehrere Versicherungsunternehmen, die auch einen sogenannten Unterversicherungsverzicht anbieten. Als Versicherungsnehmer ist man mit diesem Verzicht grundsätzlich auf der sicheren Seite.
Verbraucher müssen
darauf achten, dass die Gebäudeversicherung dem Haus angepasst werden muss, wenn es zum Beispiel zu einem Umbau oder einem Anbau gekommen ist. Der Grund dafür ist die mögliche Erhöhung des Neubauwertes. Erfolgt keine Anpassung, kommt es
schnell zu einer gefährlichen Unterversicherung. Wurden die Änderungen nicht gemeldet, liegt im Schadensfall kein Versicherungsschutz vor. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer den Unterversicherungsverzicht gewählt hat.
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