|
Durch einen Vergleich die beste Tierhalterhaftpflichtversicherung finden Viele Menschen sind keine Tierfreunde und reagieren demnach entsprechend empfindlich auf
Schäden, die durch Tiere verursacht wurden. Nach dem deutschen Gesetz muss ein Tierhalter grundsätzlich für die Schäden aufkommen, die durch sein Tier entstanden sind. Dabei spielt die Schuldfrage keinerlei Rolle. Durch eine private
Haftpflichtversicherung werden alle Schäden, die von sogenannten wilden Haustieren entstanden sind, nicht versichert. Dazu gehören auch Schäden, die durch Hunde entstanden sind. Da Schäden dieser Art mit erheblichen finanziellen
Aufwendungen sind, sollten Tierhalter grundsätzlich über den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung nachdenken. Durch eine solche Absicherung können finanzielle Kosten infolge von Schäden abgesichert werden.
Dabei sollte bedacht werden, dass es sich
nicht immer um Bagatellschäden handelt. Bereits eine Bisswunde von einem Kund kann für den Besitzer einen höheren Kostenaufwand bedeuten. Neben den entstehenden Arztkosten müssen durch ihn auch ein eventueller Verdienstausfall und
Schmerzensgeld übernommen werden. Diese Belastungen können durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung vermieden werden. Doch bevor eine solche Versicherung abgeschlossen wird, sollte grundsätzlich ein Vergleich durchgeführt werden. Die
Beiträge, die im Rahmen der Versicherung zu begleichen sind, sind mit erheblichen Unterschieden zwischen den Anbietern verbunden.
Schwierig gestaltet sich die Absicherung von Kampfhunden. Es gibt bis heute in Deutschland nur wenige
Versicherungsgesellschaften die eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Kampfhunde anbieten. Zudem ist es üblich, dass für diese Fälle neben den Beiträgen auch ein Risikoaufschlag verlangt wird, sodass sich der finanzielle Aufwand für
die Versicherung erheblich erhöht. Grundsätzlich müssen Halter jedoch darauf achten, dass sie der Leinen- und Maulkorbpflicht nachkommen. Wird diese nicht beachtet, wird auch der Versicherungsschutz riskiert. Für Vereine lohnen sich die
Versicherer, die einen Mengenrabatt gewähren. In diesem Fall wird die Absicherung von mehreren Tieren durch Ersparnisse belohnt. Dies gilt auch für Vereinsmitglieder. Sie kommen allerdings nur dann in den Genuss eines Mengenrabatts, wenn
der Verein bei der entsprechenden Gesellschaft eine sogenannte Mengenversicherung abgeschlossen hat.
Die Leistungen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
sind grundsätzlich von den Deckungssummen abhängig, die durch den Vertrag vereinbart werden. Grundsätzlich übernimmt die Versicherung sämtliche Schäden bis zu dieser Deckungssumme. Meistens handelt es sich dabei um die sogenannten Bagatellschäden. Heute kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sowohl mit als auch ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Durch die Selbstbeteiligung minimieren sich die Beiträge, die durch den Versicherungsnehmer bestritten werden müssen. Entscheidet
man sich für eine Selbstbeteiligung, sollte man jedoch auch bedenken, dass gerade kleine Schäden aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Im Falle eines Schadens muss der Versicherungsnehmer diesen unverzüglich der Versicherung
melden. Es gilt darauf zu achten, dass man den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlt. Dies ist auch dann der Fall, wenn der finanzielle Schaden nur gering ist. Die Versicherer werten diesen Zustand als Schuldeingeständnis. Infolge
dessen wird von Seiten der Tierhalterhaftpflichtversicherung oft die Schadensregulierung verweigert. Im Schadensfall entscheiden die Tierhalterhaftpflichtversicherungen unter anderem nach dem Wiederbeschaffungswert und den Reparaturkosten.
|