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Die Versicherungspflichtgrenze wird grundsätzlich durch die Bundesregierung festgelegt und unterliegt jährlichen Anpassungen. Sämtliche Künstler und Publizisten sind in der Regel über die Künstlersozialkasse versichert. Diese Absicherung
gilt ausschließlich bis zur Versicherungspflichtgrenze. Auch Ärzte und Zahnärzte können sich, wenn sie angestellt sind, privat krankenversichern. Dies ist allerdings nur möglich, wenn sie über ein entsprechendes Jahresmindesteinkommen
verfügen. Sobald die Versicherungspflichtgrenze durch das eigene Einkommen überschritten wird, entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Infolge dessen können die Betroffenen selbst entscheiden, ob sie sich
privat krankenversichern möchten oder ob sie als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Als weitere Option steht der Verzicht auf eine Krankenversicherung bereit, der jedoch in keinem Fall empfehlenswert
ist. Im Zuge der Gesundheitsreform wurden die Anforderungen, die Angestellte und Arbeitnehmer für den Wechsel in die private Krankenversicherung erfüllen müssen, verändert. In der privaten Krankenversicherung ist aufgrund der
spezifischen Beitragsberechnung eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen nicht möglich. Die Höhe der Beiträge wird in der privaten Krankenversicherung durch unterschiedliche Aspekte beeinflusst. Entscheidend ist an dieser
Stelle unter anderem der Leistungsumfang, der gewählt wurde.
Aber auch das Geschlecht, das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers wirken sich auf die Höhe der Beiträge aus. In der Regel ist der Beitrag umso höher,
desto umfangreicher die gewählten Versicherungsleistungen sind. Die Versicherungsbeiträge, die in Verbindung mit der privaten Krankenversicherung gezahlt werden müssen, sind meist risikogerecht. Demnach müssen Personen, bei denen das
Risiko besteht, dass sie häufiger Leistungen in Anspruch nehmen müssen, auch höhere Beiträge zahlen. Erheblichen Einfluss nehmen auch eventuelle Vorerkrankungen. Sie können zu Leistungsausschlüssen, Risikozuschlägen und nicht zuletzt auch
zu Leistungsstaffelungen führen. In einzelnen Fällen können Vorerkrankungen auch die Ablehnung eines PKV-Antrags nach sich ziehen. Eine Ausnahme gilt hier ausschließlich bei der Nachversicherung von Neugeborenen.
Jeder Verbraucher kann Einfluss auf die Beiträge der privaten Krankenversicherung
nehmen. Dies ist zum einen durch die Wahl der Leistungen und zum anderen durch die Selbstbeteiligung möglich. Diese kann bei der privaten Krankenversicherung frei gewählt werden. In Abhängigkeit von dem Tarif und der Beitragshöhe bietet die
Private Krankenversicherung
in der Regel umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. In der PKV wird heute zwischen vier Leistungsbereichen unterschieden. Bei ihnen handelt es sich um stationär, ambulant, zahnärztlich und um das Krankentagegeld. Aufgrund der unterschiedlichen Leistungsvolumen wird zudem zwischen einer Voll- und Teilversicherung entschieden. Eine weitere Form der privaten Krankenversicherung wird durch die Zusatzversicherungen gebildet. Durch eine Vollversicherung werden in der Regel alle Kosten abgedeckt, die die durch eine Krankheit oder einen Unfall entstanden sind. Die Teilversicherung übernimmt hingegen nur einen Anteil der Kosten, der im Wesentlichen durch den Tarif bestimmt wird. Durch die Zusatzversicherungen können gesetzlich Krankenversicherte ihre Leistungen erheblich aufbessern.
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