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Private Berufsunfähigkeitsversicherung heutzutage unverzichtbar Um den Nutzen einer Berufsunfähigkeitsversicherung erkennen zu können, muss man zuerst einmal unterscheiden zwischen einer Erwerbsminderung und einer reinen Berufsunfähigkeit. Unter einer Erwerbsminderung im Sinne der Sozialgesetzgebung versteht man das krankheitsbedingt fehlende Vermögen, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst erwirtschaften zu können. Eine Erwerbsminderung kommt auch durch eine angeborene oder erworbene Behinderung in Frage. Die Begriffe Erwerbsunfähigkeit und Invalidität werden seit der Rentenreform 2001 in der deutschen Sozialgesetzgebung nicht mehr verwendet. Bei der Einschränkung der Erwerbsfähigkeit muss die Tatsache gegeben sein, dass dies quer durch alle Berufe gilt.
Im Gegensatz dazu stehen die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier zählt lediglich der Fakt, dass man auf Grund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Behinderung seinen
zuletzt ausgeübten oder einen der erlernten Berufe nicht mehr ausführen kann. Diese Unterscheidung wird im Rahmen einer Klausel im Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung getroffen. Außerdem enthalten viele Verträge zur
Berufsunfähigkeitsversicherung eine so genannte Verweisungsklausel. Sie sagt aus, dass die Versicherung nur so lange zahlen muss, bis der Versicherte einen anderen Beruf erlernt hat, den er angesichts seiner körperlichen Einschränkungen
noch ausüben kann.
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
im Sinne der Rentenversicherung gibt es nicht mehr. Die Rentenversicherung tritt nur dann ein, wenn sich daraus eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit insgesamt ergibt. Ausnahmen ergeben sich, wenn die Minderung der Fähigkeit zur Ausübung eines Berufes Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist. Dann wird nach einem entsprechenden Gutachten eine Entschädigung durch die zuständigen Berufsgenossenschaften gezahlt, die de facto eine Art gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente darstellt. Dabei wird sowohl auf den zuletzt ausgeübten Beruf als auch auf die erlernten Berufe abgestellt. Über geförderte Qualifizierungsmaßnahmen können die Berufsgenossenschaften erreichen, dass der Geschädigte seinen Lebensunterhalt wieder durch eigene Arbeit verdienen kann. Dann würde diese Art gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wieder entfallen.
Weil die Gesetzeslage zur Berufsunfähigkeitsversicherung und zur Erwerbsminderung ziemlich kompliziert ist, empfiehlt es sich auf jeden Fall, eine Rechtsschutzversicherung zum Arbeitsrecht
und zum allgemeinen Vertragsrecht abzuschließen. Damit kann man sich nicht nur anwaltliche Hilfe holen, sondern im Ernstfall nach der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung auch ein Gericht anrufen, wenn man der Meinung ist, dass man von der gesetzlichen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ungerecht behandelt wird. Bei hinreichender Aussicht auf Erfolg werden von der Rechtsschutzversicherung sogar die Kosten der für die Beweisführung eventuell notwendigen Gutachten übernommen. Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sich sowohl die Berufsunfähigkeitsversicherung als auch die Träger der sozialen Einkommensersatzleistung schon dann deutlich kulanter zeigen, wenn sich ein mit der Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommener Anwalt als Rechtsbeistand zu erkennen gibt.
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