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Elterngeld in der privaten Krankenversicherung Da es zwangsläufig zu einem Verdienstausfall kommt, wenn ein Elternteil zur Erziehung des Kindes den Beruf aufgibt, versteht sich von selbst. Um diesen Ausfall auszugleichen, können die Eltern das
Elterngeld beantragen, zum Beispiel kann das bei der Krankenversicherung erfolgen. Elterngeld wird nicht immer in
gleicher Höhe ausgezahlt. Dies hängt davon ab, wie lange es bezahlt werden
soll. So kann man z.B. eine höhere Summe für einen kürzeren Zeitraum oder auch eine niedrigere Summe für einen längeren Zeitraum beantragen. Auch das
Nettogehalt, welches die Eltern bisher bezogen haben, fließt bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes mit ein.
Die Eltern können sich, während sie Elterngeld beziehen, von der Versicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall müssen dann aber Zahlungen an die private Krankenversicherung geleistet werden. Diese entfallen jedoch, wenn eine
Anwartschaftsversicherung wahrgenommen wird.
Diese ermöglicht es den Eltern, während diesem Zeitraum kostenfrei der privaten Krankenversicherung anzugehören.
Wie letztendlich das Kind versichert wird, hängt davon ab, wie die
Eltern versichert sind. Wenn entweder der Vater oder die Mutter gesetzlich versichert sind, kann das Kind kostenfrei in einen Familientarif der GKV aufgenommen werden. Ansonsten, wenn das Kind privat versichert wird, wird ein
zusätzlicher Beitrag fällig, da das Kind hier nicht automatisch über die Eltern in Form einer Familienversicherung versichert werden kann.
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