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Elterngeld in der privaten Krankenversicherung

Da es zwangsläufig zu einem Verdienstausfall kommt, wenn ein Elternteil zur Erziehung des Kindes den Beruf aufgibt, versteht sich von selbst. Um diesen Ausfall auszugleichen, können die Eltern das Elterngeld beantragen, zum Beispiel kann das bei der Krankenversicherung erfolgen. Elterngeld wird nicht immer in gleicher Höhe ausgezahlt. Dies hängt davon ab, wie lange es bezahlt werden

soll. So kann man z.B. eine höhere Summe für einen kürzeren Zeitraum oder auch eine niedrigere Summe für einen längeren Zeitraum beantragen. Auch das Nettogehalt, welches die Eltern bisher bezogen haben, fließt bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes mit ein.



Die Eltern können sich, während sie Elterngeld beziehen, von der Versicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall müssen dann aber Zahlungen an die private Krankenversicherung geleistet werden. Diese entfallen jedoch, wenn eine Anwartschaftsversicherung wahrgenommen wird.

Diese ermöglicht es den Eltern, während diesem Zeitraum kostenfrei der privaten Krankenversicherung anzugehören.

Wie letztendlich das Kind versichert wird, hängt davon ab, wie die Eltern versichert sind. Wenn entweder der Vater oder die Mutter gesetzlich versichert sind, kann das Kind kostenfrei in einen Familientarif der GKV aufgenommen werden. Ansonsten, wenn das Kind privat versichert wird,
wird ein zusätzlicher Beitrag fällig, da das Kind hier nicht automatisch über die Eltern in Form einer Familienversicherung versichert werden kann.

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