Bei den englischen Lebensversicherung handelt es sich dem ersten Eindruck nach um ganz normalen Kapital- oder Fondsgebundene
Lebensversicherungsverträge, vergleichbar mit den deutschen Tarifen. Juristisch aber sind die englischen Lebensversicherungen ganz anders einzuordnen, denn sie handeln nach englischem Recht. Das bedeutet z.B. dass sie in alle möglichen
Märkte investieren und auch hochspekulative Anleihen in ihrem Bestand haben dürfen. Die deutschen Lebensversicherungen dürfen das nicht und müssen gewisse Auflagen erfüllen um ihre Lizenz als Lebensversicherungsgesellschaft zu behalten.