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Für wen empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung Grundsätzlich handelt es sich bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung um eine freiwillige Versicherung, was bedeutet, dass jeder selbst entscheiden kann, ob er eine solche Versicherung abschließen möchte, oder ob nicht.
Allerdings ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung immer dann zu empfehlen, wenn die eigene Arbeitskraft abgesichert und somit das Risiko minimiert werden soll, dass der Versicherte aufgrund des Verlustes seiner beruflichen Leistungsfähigkeit kein Einkommen mehr erzielen kann, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ähnliches gilt, wenn der Versicherte eine Arbeitsleistung erbringt, die ohne finanziellen Aufwand nicht zu ersetzen ist. Dabei kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowohl als eigenständige Versicherung als auch als Zusatzbaustein in eine andere Versicherung integriert werden, beispielsweise im Rahmen einer Lebens- oder einer Rentenversicherung.
Tritt der Versicherungsfall ein, erfolgt die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung in Form einer monatlichen Rente, die in vereinbarter Höhe für den vereinbarten Zeitraum ausbezahlt wird. Dabei liegt dann Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen, beispielsweise nach einem Unfall oder einer Erkrankung, seinem bisher ausgeübten Beruf weniger als sechs Stunden täglich nachgehen kann, Erwerbsunfähigkeit dann, wenn der Versicherte überhaupt nicht mehr arbeiten kann.
Inwiefern eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur empfehlenswert, sondern überaus anzuraten ist, hängt von der persönlichen Ausgangssituation des Versicherungsnehmers ab. Für Arbeitnehmer gilt, dass sie prinzipiell Anspruch
auf eine gesetzliche Rente im Fall von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit haben. Allerdings ist diese Rente, die sehr gering ausfällt, an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So müssen beispielsweise fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche
Rentenkasse einbezahlt worden sein. Freiberufler können im Fall von Berufsunfähigkeit eine Rente von den berufsständigen Versorgungswerken erhalten, die jedoch ebenfalls nur sehr überschaubar ausfällt. Für selbstständig Tätige gilt,
dass nur dann eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt wird, wenn im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt wurden und die Bedingungen erfüllt sind, die auch für Arbeitnehmer
gelten. Beamte haben Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente und eine anschließende Pension durch ihren Dienstherren, wobei sich die Höhe der ausbezahlten Berufsunfähigkeitsrente an Faktoren wie beispielsweise den Dienstjahren
orientiert.
Für diejenigen, die zwar eine wichtige Arbeit leisten, beispielsweise Hausfrauen oder nicht berufstätige Mütter, jedoch kein Einkommen erzielen und somit auch keine Beiträge in die Rentenkasse leisten, ist auch keine
staatliche Berufsunfähigkeitsrente vorgesehen. Schüler, Studenten oder Auszubildende haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente.
Allerdings ist für diesen Personenkreis auch eine private
Berufsunfähigkeitsrente an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, so dass einige Versicherungen beispielsweise erst dann eine Versicherungsleistung vorsehen, wenn bereits ein bestimmter Teil der Ausbildung absolviert wurde oder
Erwerbsunfähigkeit vorliegt. |
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